Bewirtungsvertrag Restaurant Ox & Klee
Unser gesamtes Team bemüht sich mit großem persönlichem Engagement darum, dass jeder einzelne Gast eine schöne Zeit bei uns verbringen kann.
Da unser Restaurant nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen aufweist und die von uns angebotenen Speisen stets frisch und aufwändig zubereitet werden, können wir bei der Vergabe und Reservierung der vorhandenen Plätze keine große Flexibilität anbieten. Insbesondere sind wir im Fall von größeren Reservierungen regelmäßig gezwungen, andere Gäste abzuweisen. Der Schaden, der uns durch eine Nichteinhaltung oder unangemessen kurzfristige Absage von Reservierungen entsteht, ist vor diesem Hintergrund erheblich. Bitte beachten Sie daher, dass eine bestätigte Tischreservierung rechtlich gesehen ein Schuldverhältnis begründet, das sowohl für uns als auch für Sie bestimmte Pflichten auslöst. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir Reservierungen und Bewirtungen in unserem Restaurant nur auf Basis der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen:
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Bewirtungsverträge und für alle Vorbestellungen mit gastronomischer Versorgung, die in den Räumlichkeiten des Restaurants Ox & Klee stattfinden.
2. Sie gelten außerdem für alle sonstigen Lieferungen und Leistungen, die gegenüber dem Kunden/ Gast erbracht werden, auch außer Haus.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden/ Gastes sowie entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden/ Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich so schriftlich vereinbart wurde.
4. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden/ Gast, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Reservierung/ Vertragsannahme
1. Vertragspartner sind grundsätzlich der Kunde/ Gast und unser Haus. Hat ein Dritter für den Kunden/ Gast bestellt, haftet dieser unserem Hause gegenüber zusammen mit dem Kunden/ Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Bewirtungsvertrag.
2. Der Kunde/ Gast verpflichtet sich, uns zusammen mit der Reservierungsanfrage auf Allergien und Unverträglichkeiten gegen Lebensmittel von ihm bzw. der Personen, für die diese Reservierungsanfrage gilt, zu unterrichten. Der Kunde/ Gast sichert zu, dass die uns mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, uns jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und uns auf entsprechende Anfrage unverzüglich die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefaxnummer des Ansprechpartners.
Leider ist uns aus organisatorischen Gründen eine individuelle Menüänderung aufgrund etwaiger Allergien und Unverträglichkeiten gegen Lebensmittel des Kunden/ Gastes nicht möglich., so dass in diesem Falle der Abschluss eines Bewirtungsvertrages grundsätzlich abgelehnt werden muss. Die Gäste werden während der Online-Buchung mehrmals über diese Regelung informiert, bevor die Reservierungsanfrage von uns angenommen wird. Sollten Allergien und Unverträglichkeiten gegen Lebensmittel seitens des Kunden/ Gastes erst während der Bewirtung in unserem Restaurant bekannt werden, so wird keine finanzielle Entschädigung für eventuell nicht verzehrte Speisen seitens unseres Unternehmens erfolgen.
3. Nebenleistungen wie Blumendekorationen, Sonderdrucke von Menükarten etc. und Vermittlungsleistungen wie z.B. Künstler, Musiker etc. werden extra berechnet.
4. Mit der Annahme der Reservierungsanfrage (Nr. 1) durch uns wird zwischen den Vertragspartnern ein Bewirtungsvertrag geschlossen. Die Annahme dieser Reservierungsanfrage kann unsererseits davon abhängig gemacht werden, dass eine Vorauszahlung, je nach gewähltem Menü, in folgender Höhe pro Kunde/ Gast vorab von dem Kunden/ Gast gezahlt wird:
- Menü „Ox“ 12 Gang EUR 290,00
- Menü „Ox“ 8 Gang EUR 230,00
- Menü „Ox“ 6 Gang EUR 195,00
- Menü „Klee“ 12 Gang EUR 260,00
- Menü „Klee“ 8 Gang EUR 220,00
- Menü „Klee“ 6 Gang EUR 185,00
Der Kunde/ Gast verpflichtet sich, den reservierten Termin wahrzunehmen, pünktlich zu erscheinen und das reservierte Menü sowie Getränke von der Getränkekarte auszuwählen und zu bestellen; wir verpflichten uns mit dem Bewirtungsvertrag, den reservierten Tisch für den vereinbarten Termin freizuhalten und den Gast/ die Gäste entsprechend des Anspruches unseres Hauses mit unseren gastronomischen Leistungen zuzüglich (bestellter) sonstiger Leistungen zu bedienen.
5. Bei einer Verspätung des Kunden/ Gastes um mehr als 30 Minuten verliert dieser den Anspruch auf die reservierte Platzierung.
6. Bei einer verspäteten Stornierung (§ 4 Nr. 1) oder wenn der Kunde/ Gast gar nicht oder mehr als 30 Minuten später nach dem reservierten Termin erscheint, so macht er sich schadensersatzpflichtig; in diesem Falle ist ein pauschaler Schadensersatz (No Show Gebühr, § 4 Nr. 2 + 3), abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen unsererseits, zu zahlen. Dem Vertragspartner steht der Nachweis einer höheren Aufwandsersparnis frei. Eine No Show Gebühr fällt dann nicht an, wenn es uns noch möglich ist, den von Ihnen stornierten Tisch/ Platz kurzfristig an andere Gäste zu vergeben.
7. Sofern eine Reservierungsanfrage 14 Tage oder weniger vor dem gewünschten Reservierungstermin erfolgt, so kann eine Vertragsannahme nur dann erfolgen, wenn der Kunde/ Gast ausdrücklich erklärt, dass wir mit der Erfüllung des Bewirtungsvertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist (§ 7 Nr. 1) beginnen sollen, und er vor Beginn der Ausführung ausdrücklich bestätigt, dass er sich darüber bewusst ist, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verliert.
8. Exklusive Buchung
Die exklusive Buchung unseres Restaurants (z.B. für geschlossene Veranstaltungen) ist nur aufgrund eines individuellen Angebots möglich, das wir Ihnen bei einer entsprechenden Anfrage im Rahmen der Verfügbarkeit gerne unterbreiten werden. Bitte sprechen Sie uns hierzu per Email direkt an.
§ 3 Gutscheine
Für die Einlösung von Gutscheinen, die durch uns ausgegeben werden, gelten die nachfolgenden Bedingungen:
1. Ein Gutschein kann nur zur Bezahlung der in unserem Restaurant angebotenen und konsumierten Speisen und Getränke verwendet werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinbetrages ist nicht möglich.
2. Ein Gutschein kann jeweils nur einmal (bis zur Höhe des darin ausgewiesenen Gesamtbetrages) zur Zahlung eingesetzt werden. Eine Aufteilung des Gutscheinbetrages (z. B. auf mehrere Besuche) ist nicht möglich.
3. Etwa verbleibende Restbeträge (für den Fall, dass der Preis der konsumierten Speisen und Getränke den im Gutschein ausgewiesenen Gesamtbetrag nicht vollständig erreicht) können wir leider nicht bar auszahlen.
§ 4 Stornierung/ No Show Gebühr
1. Eine Stornierung eines gemäß § 2 geschlossenen Bewirtungsvertrages kann bis 168 Stunden (= 7 Tage) bei Reservierungen von mehr als 4 Personen und bis 120 Stunden (= 5 Tage) bei Reservierungen von bis zu 4 Personen vor dem reservierten Termin (Eingang bei uns) ganz oder teilweise (d. h. hinsichtlich einzelner Plätze/ Gäste) kostenfrei schriftlich, fernmündlich oder per Email erfolgen.
2. Bei einer Stornierung nach dem in Nr. 1 genannten Termin, oder wenn der Kunde/ Gast gar nicht oder mehr als 30 Minuten später nach dem reservierten Termin erscheint, ist pro Person die nicht erschienen ist (d. h. auch hinsichtlich einzelner Plätze/ Gäste) und je nach gewähltem Menü, ein pauschaler Schadensersatz (No Show Gebühr) in folgender Höhe zu zahlen:
- Menü „Ox“ 12 Gang EUR 290,00
- Menü „Ox“ 8 Gang EUR 230,00
- Menü „Ox“ 6 Gang EUR 195,00
- Menü „Klee“ 12 Gang EUR 260,00
- Menü „Klee“ 8 Gang EUR 220,00
- Menü „Klee“ 6 Gang EUR 185,00
Wir sind in diesem Falle berechtigt, die jeweilige Kreditkarte mit dem vorgenannten pauschalen Schadensersatz zu belasten, sofern nicht in dieser Höhe bereits eine Vorauszahlung geleistet wurde (§ 2 Nr. 3).
3. Abweichend von Nr. 1 gilt bei besonderen Gelegenheiten (Valentinstag, Silvester, spezielle Veranstaltungen etc.) – unabhängig von der Personenzahl – eine Stornierungsfrist von mindestens 14 Tagen vor dem reservierten Termin (Eingang bei uns). In diesen Fällen ist abweichend von Nr. 2 eine No Show Gebühr in Höhe von EUR 220,00 pro Person zu zahlen, sofern die Stornierung in Gänze oder hinsichtlich einzelner Plätze/ Gäste weniger als 14 Tagen vor dem reservierten Termin (Eingang bei uns) erfolgt, oder sich der Kunde/ Gast um mehr als 30 Minuten verspätet.
4. Die Regelungen in Nr. 2 und 3 finden auch Anwendung, wenn die Kunden/ Gäste zwar erscheinen, die reservierten Plätze aber dennoch nicht in Anspruch nehmen, sondern unser Restaurant wieder verlassen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass mehr Personen erscheinen als in der Reservierung angekündigt und es uns nicht möglich ist, weitere Plätze bereitzustellen. Wir bitten hierfür um Verständnis, da wir aufgrund unseres Raumkonzeptes sowie bestehender öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen an eine bestimmte Raumaufteilung sowie eine maximale Anzahl von Gästen gebunden sind.
5. Sollte der Bewirtungsvertrag Neben- oder Vermittlungsleistungen (s. § 2 Nr. 3) beinhalten, so hat der Vertragspartner die uns in Rechnung gestellten Stornogebühren vollständig zu erstatten.